Aktuell: Corona-Hinweise

07.04.2022

in Bayern gilt seit 03.04.2022 die 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.  Demzufolge gilt nach wie vor die allgemeine Verhaltensempfehlung „wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. In geschlossenen Räumlichkeiten wird unbeschadet von § 2 empfohlen, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen und auf ausreichende Belüftung zu achten.“

Für unsere Touren gibt es aufgrund der neuen Verordnung keine Einschränkungen mehr.  Bitte beachtet bei Reisen die vor Ort geltenden Regelungen.

-> Formulierung des Alpenvereins

Selbstverständlich informieren wir unsere Teilnehmer, falls sich Änderungen ergeben.

Weitere wichtige Informationen sind hier zu finden:.

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