(zuletzt aktualisiert: 04.02.2022)
Kurse und Touren werden auf satzungsgemäßer Grundlage (§§ 2 und 3 der Satzung des Sektion Freising) ausschließlich für die Mitglieder der Sektion Freising des DAV und den Gastmitgliedern (sog. C-Mitglieder) durchgeführt. Die Regelungen über Pauschalreiseverträge finden keine Anwendung, § 651a Abs. 5 Nr. 1 BGB.
Inhaltsverzeichnis
1) ORGANISATORISCHES
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich, per E-Mail oder persönlich mit dem Anmeldeformular bei der Geschäftsstelle der Sektion (Seilerbrücklstr. 3, 85354 Freising, E-Mail: info@dav-freising.de). Mitglieder unserer Sektion sowie Gastmitglieder sind teilnahmeberechtigt, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen (Leistungsfähigkeit, Altersgruppen) gemäß der Ausschreibung erfüllen. Mitglieder unserer Sektion werden bei der Anmeldung vorrangig berücksichtigt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Auf Wunsch können wir Sie bei Überbuchung der Tour oder des Kurses auf einer Warteliste weiterführen.
Voraussetzung für die Annahme der Anmeldung ist, dass Sie sich mit der Abbuchung der Touren-/Kursgebühr einverstanden erklären. Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
Anzahl an Teilnehmern und Anmeldeschluss
Wird zum Anmeldeschlussdatum die Minimalzahl von 3, bei sehr schweren Touren 2, nicht erreicht, wird die Tour in der Regel abgesagt. Ob im Einzelfall noch eine Nachmeldung möglich ist, muss mit dem Tourenleiter direkt abgeklärt werden.
Kosten und Bezahlung
Der Beitrag für Tagestouren wird bar von der Tourenleitung eingesammelt. Die Gebühren für Mehrtagestouren und Kurse werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren durch Abbuchung von einem vom Teilnehmer mit der Anmeldung anzugebenden Bankkonto eingezogen. Der Teilnehmer hat der Sektion mit der Anmeldung eine Ermächtigung für das Lastschriftverfahren zu erteilen. Die Gebühr wird am Montag vor Veranstaltungsbeginn von der Sektion abgebucht. Teilnehmer anderer Sektionen bezahlen bei Touren und bei Kursen einen Aufpreis, der von der Veranstaltungsdauer abhängt.
Zusätzlich zur Touren-/Kursgebühr können Zusatzkosten entstehen, z.B. Anreise, Verpflegung und Unterkunft, die unter Umständen eine Anzahlung erforderlich machen. Die Zahlungsmodalitäten sind der jeweiligen Touren-/Kursbeschreibung zu entnehmen. Vorauszahlungen für Zusatzkosten, die die Tourenleitung als Sicherungsanzahlung im Voraus an Dritte geleistet haben, können bei Stornierungen nur zurückerstattet werden, wenn die Anbieter darauf verzichten oder der gebuchte Platz anderweitig vergeben werden konnte. Falls durch die Abmeldung weitere Kosten entstehen, sind diese vom zurücktretenden Teilnehmer zu ersetzen.
Absage durch die Sektion /Abbruch der Veranstaltung
Bei zu geringer Teilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen oder bei Ausfall eines Leiters ist die Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder das Ziel zu verändern. Im Falle einer Absage werden die bereits geleisteten Gebühren vollständig erstattet. Bei Ausfall eines Leiters kann die Sektion einen Ersatzleiter einsetzen. Der Wechsel des Leiters berechtigt nicht zum Rücktritt von der Veranstaltung bzw. zum Ersatz geleisteten Gebühren. Muss die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der geleisteten Gebühren.
Absage durch den Teilnehmer/Rücktritt
Ein notwendiger Rücktritt sollte der Sektion in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Bei einem Rücktritt nach Abbuchung der Touren-/Kursgebühr ist keine Kostenerstattung möglich, es sei denn, der durch den Rücktritt frei werdenden Platz kann an eine Person von der Warteliste vergeben werden. Bei Nichtantreten der Veranstaltung, vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung des Preises/ ggf. Vorauszahlungen.
2) ANFORDERUNGEN
Schwierigkeitsbewertungen
Konditionelle und technische Schwierigkeitsbewertungen orientieren sich an den Bewertungen der DAV-Sektion München Oberland.
Quelle: www.alpenverein-muenchen-oberland.de/schwierigkeitsbewertungen
Persönliche Leistungsfähigkeit
Ihre Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Der Veranstaltungsleiter kann Sie bereits im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn Sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder Sie einer Vorbesprechung ohne Entschuldigung und ohne wichtigen Grund fernbleiben.
Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters beharrlich nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen). Wurde ein Teilnehmer aus o. g. Gründen durch den Leiter von einer Veranstaltung ausgeschlossen, sind sämtliche durch ihn verursachten Folgekosten von ihm zu tragen. Regressansprüche an die Sektion können nicht geltend gemacht werden. Sollte Ihre Leistungsfähigkeit die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigen, können Sie nicht damit rechnen, dass Ihr Leistungsanspruch erfüllt wird.
Bei Hochtouren, Klettertouren und Skihochtouren sowie bei entsprechenden Kursen nach Unterweisung wird in selbstständigen Seilschaften gegangen.
Sie sind verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn über gesundheitliche Einschränkungen (z.B. Allergien, Verletzung, Diabetes etc.), die den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, zu informieren.
Ausrüstung
Die Mitnahme der laut Ausschreibung vorgeschriebenen Ausrüstung ist Voraussetzung für eine Teilnahme. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung dafür, dass seine Ausrüstung vollständig und intakt sowie die vom Hersteller angegebene Lebensdauer nicht überschritten hat. Bei mangelhafter oder unvollständiger Ausrüstung kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
3) RECHTLICHES
An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Die An- und Abreise mit Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften findet für die Insassen generell auf eigene Gefahr statt. Bei privater An- und Abreise in Fahrgemeinschaften werden die anfallenden Betriebskosten, sowie Kosten für Maut, Autobahn- oder Parkplatzgebühren unter den Autoinsassen aufgeteilt. Weder die Sektion noch der Veranstaltungsleiter ist dafür zuständig.
Bildrechte von Foto- und Filmaufnahmen
Die Sektion behält sich vor, während der Veranstaltung von den Teilnehmern Fotoaufnahmen für die Internetseite der Sektion und das jährlich erscheinende Mitteilungsblatt anzufertigen. Der Teilnehmer erteilt der Sektion mit der Anmeldung die Einwilligung, dass von seiner Person Aufnahmen angefertigt werden dürfen. Das Einverständnis erfolgt räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt. Von den dargestellten Personen können keine Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Hinweis zum Datenschutz
Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere die Telefonnummer und E-Mail-Adresse, werden zum Zweck der Organisation und Durchführung der Tour/des Kurses an d. Tourenleiter/Ausbilder weitergegeben. Diese sind von uns zum verantwortungs-bewussten Umgang mit diesen Daten verpflichtet worden. Sie erklären Sie sich auch damit einverstanden, dass Ihr Name, Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse an die Teilnehmer der Veranstaltung weitergegeben werden, um Ihnen die Kontaktaufnahme untereinander zu ermöglichen (insbesondere zur Bildung von Fahrgemeinschaften, Nachrücken von Wartelisten).
Haftung
Bergsteigen und andere alpine Betätigungen sind Gefahrensportarten. Jede/r Teilnehmer/in einer Sektionstour oder -veranstaltung ist sich der möglichen Risiken (z. B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc.) bewusst, die auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung der Tourenleiter nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung, Tour oder Ausbildung erfolgt daher grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Jede/r Teilnehmer/in verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter oder Ausbilder, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Insbesondere ist eine Haftung der Ausbilder, Tourenleiter und Referenten oder der Sektion wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.
Covid 19 (Corona)
Bei Touren und Kursen gelten die aktuellen gesetzlichen Corona-Regelungen. Mit Ihrer Teilnahme bestätigen Sie, dass Sie zu Veranstaltungsbeginn keine typischen Symptome einer Covid-19 Infektion (Fieber, Husten, Atemnot, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns, etc.) aufweisen und die Bergsport- und Covid-19-Empfehlungen des DAV gelesen haben. Im Falle einer Covid-19 Erkrankung können keine, wie auch immer gearteten Ansprüche an den DAV und die Kursleitung gestellt werden, es sei denn, er/sie hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Sollte der/die Teilnehmer/in innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Tour/des Kurses eine Covid-19 (Corona) Infektion festgestellen, ist dies unverzüglich der Sektion Freising des DAV mitzuteilen.